Hundetraining Martina Anic
(Die in diesen AGB verwendete maskuline Form dient nur der Einfachheit und soll m/w/d ansprechen. Danke für das Verständnis!)
1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundetrainerin, nachstehend "Angsthund Düsseldorf" genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite von Angsthund Düssseldorf (www.hundetraining-martinanic.de) erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform Widerspruch erhebt.
2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Angsthund Düsseldorf bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Beratungen für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes (insbesondere Bezeichnung, Dauer, Vergütung) wird Angsthund Düsseldorf in den von ihr genutzten Medien (Facebook, Instagram, Website) oder durch Übersendung per E-Mail oder WhatsApp bekanntgegeben.
2.2 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine
einzelne oder mehrere Veranstaltungen an. Sofern nichts anderes in der
Teilnahmeerklärung oder Ausschreibung geregelt ist, kann der Teilnehmer wie folgt
absagen:
• bei Erstgesprächen / Anamnesegesprächen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten
Termin
• Einzel- oder Gruppenstunden bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
• geführte Spaziergänge /Trainingsspaziergänge bis 48 Stunden vor dem vereinbarten
Termin
Bei geführten Spaziergängen/Gruppenstunden hat der Teilnehmer die Möglichkeit einen
adäquaten Ersatz zu stellen. Angsthund Düsseldorf behält sich vor darüber zu
entscheiden, ob der Ersatzteilnehmer adäquat ist. Ebenso kann ein Teilnehmer auf einer
eventuell bestehenden Warteliste nachrücken. Somit wäre die Vergütung für den
ursprünglichen Teilnehmer hinfällig. Die Entscheidung darüber liegt bei Angsthund
Düsseldorf.
Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die
Vergütung in voller Höhe fällig.
2.3 Angsthund Düsseldorf behält sich vor, den Unterricht aus wichtigem Grund abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesem Fällen anteilig zurückerstattet.
2.4 Angsthund Düsseldorf behält sich vor, den Unterricht aus wichtigem Grund abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird anteilig zurückerstattet.
2.5 Angsthund Düsseldorf behält sich vor, aus wichtigem Grund (z.B. Wetterbedingungen wie Temperaturen ab 28 Grad, Unwetterwarnungen, Blitzeis, etc., Erkrankungen o.ä.) Unterrichtsstunden abzusagen oder einen Ortswechsel vorzunehmen. Der Teilnehmer wird unverzüglich von Angsthund Düsseldorf darüber informiert. Für die abgesagten Stunden stellt Angsthund Düsseldorf ein Ersatzangebot, holt die Stunden nach oder erlässt die Vergütung. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu.
3 Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisliste von Angsthund Düsseldorf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Angsthund Düsseldorf berechtig, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Angsthund Düsseldorf. Angsthund Düsseldorf behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihr aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
4 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung, der im individuell erstellten Trainingsplan oder nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Angsthund Düsseldorf und dem Teilnehmer. Eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich.
5 Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Bild- und Tonaufnahmen durch den Teilnehmer während des Unterrichts oder der Beratung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Angsthund Düsseldorf. Jegliche gewerbliche Nutzung sowie Veröffentlichung von genehmigten Aufnahmen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Angsthund Düsseldorf.
5.2 Der Teilnehmer erteilt Angsthund Düsseldorf mit der Unterrichtsvereinbarung seine ausdrückliche Genehmigung zur Bild- und Tonaufnahme während des Unterrichts oder der Beratung sowie ihre uneingeschränkte Verwendung zu Schulungszwecken.
6 Haftung
6.1 Angsthund Düsseldorf übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Teilnehmer, seinem Hund oder Begleitpersonen bei der Anwendung gezeigter Übungen bzw. bei der Teilnahme oder der Möglichkeit der Teilnahme von Angeboten von Angsthund Düsseldorf entstehen. Ausgenommen davon ist nur die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Die gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Angsthund Düsseldorf. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Begleitpersonen von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
6.2 Kinder unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko des Erziehungsberechtigten.
6.3 Die Teilnahme an Angeboten von Angsthund Düsseldorf erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der gesamten Teilnahme bleibt der Führer des Hundes gem. § 833 und § 834 BGB als Tierhalter bzw. Tieraufseher aufsichtspflichtig und haftet für die von ihm selbst oder seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung von Angsthund Düsseldorf handelt.
6.4 Der Teilnehmer versichert, dass er für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckungssumme abgeschlossen hat. Auf Verlangen ist diese Versicherungspolice vorzulegen.
7 Allgemeine Teilnahmebedingungen
7.1 Stören der Teilnehmer oder sein Hund oder seine mögliche Begleitperson die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält Angsthund Düsseldorf sich vor, den Teilnehmer und/oder den Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen.
7.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitliche Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer Angsthund Düsseldorf vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hingegen ist Angsthund Düsseldorf berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
7.3 Jeder teilnehmende Hund soll über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass soll auf Verlangen von Angsthund Düsseldorf vorgelegt werden können. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
7.4 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes, ist Angsthund Düsseldorf berechtigt, den Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Angsthund Düsseldorf behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.